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Bookingsite Neue Fahrschule

Team

Ben Fluri

Fahrlehrer / Geschäftsführer

Deutsch, Englisch

Angebote

Starter-Paket 3

Starter-Paket 3: Von Fahrlektionen bis vergünstigten WAB-Kurs. Alles inklusive mit 200 CHF Rabatt!

CHF 929.00

Starter-Paket 2

Starter-Paket 2: Vom VKU Kurs bis vergünstigten WAB-Kurs. Alles inklusive mit 220 CHF Rabatt!

CHF 1099.00

Starter-Paket 1

Starter-Paket 1: Vom Nothelfer bis vergünstigten WAB-Kurs. Alles inklusive mit 230 CHF Rabatt!

CHF 1229.00

Doppellektion

Doppellektion à 90 Min.

CHF 180.00

Einzellektion

Einzellektion à 45 Min.

CHF 90.00

Lektion 60 Min.

Lektion à 60 Min.

CHF 120.00

Einzellektion Kat. BE

Einzellektion à 45 Min. Kat. BE Mit dem Anhängerzug der Fahrschule

CHF 125.00

Einzellektion Kat. BE

Einzellektion Kat. BE Mit dem Anhänger der Fahrschule und dem privaten Zugfahrzeug

CHF 110.00

Einzellektion Kat. BE

Einzellektion Kat. BE Mit dem eigenen, privaten Anhängerzug

CHF 90.00

praktische Führerprüfung

Prüfung mit dem Fahrschulfahrzeug, inkl. Aufwärmlektion, Rückbegleitung & Nachbereitung ACHTUNG! -> Das StVA wird noch eine separate Rechnung mit Prüfungsgebühr (Aufwand des Experten) und den Kosten für den neuen Führerschein senden.

CHF 230.00

praktische Führerprüfung Kat. BE

Prüfung mit dem Anhängerzug der Fahrschule, inkl. Aufwärmlektion, Rückbegleitung & Nachbereitung ACHTUNG! -> Das StVA wird noch eine separate Rechnung mit Prüfungsgebühr (Aufwand des Experten) und den Kosten für den neuen Führerschein senden.

CHF 320.00

Versicherungs-/Administrationspauschale

Versicherungs-/Administrationspauschale. inkl. Insassenschutz (Unfallversicherung). Einmalige Pauschale

CHF 100.00

Access-Code für Theorie-App

Access-Code für Theorie-App

CHF 24.00

VKU Kursgebühr

VKU Kursgebühr

CHF 180.00

Fahrzeuge

Volvo C40

Elektrisch

Seat New LEON FR

Handschaltung

Anhänger Planenaufbau

Anhänger

Buchungszeitraum Fahrstunde

Montag

06:00 - 22:00

Dienstag

06:00 - 22:00

Mittwoch

06:00 - 22:00

Donnerstag

06:00 - 22:00

Freitag

06:00 - 22:00

Samstag

06:00 - 22:00

Büroöffnungszeiten

Montag

10:00 - 20:00

Dienstag

10:00 - 20:00

Mittwoch

10:00 - 20:00

Donnerstag

10:00 - 20:00

Freitag

10:00 - 20:00

Samstag

10:00 - 20:00

Informationen

Adresse

Tellistrasse 116

5000 Aarau

Telefon

+41 76 366 33 75

E-Mail

[email protected]

Website

https://www.neue-fahrschule.ch

Neue Fahrschule

Hol dir deine mobile Freiheit!

Deine junge & moderne Fahrschule in der Region Aarau & Lenzburg.
Bei uns stehst DU im Vordergrund. Unser flexibles und zeitgemässes Angebot bietet einen Unterricht, der genau auf dich zugeschnitten ist. Keine Fahrstunde zu viel, und trotzdem erhältst du eine tiefe, fundierte Ausbildung. Damit du nicht nur die Prüfung bestehst, sondern auch nach der Fahrschule sicher und stressfrei unterwegs bist.
Wir freuen uns darauf, dich auf deinem Weg in die Mobilität begleiten zu dürfen.

Standort

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner:

Neue Fahrschule GmbH
Tellistrasse 116
5000 Aarau

Fortan genannt: Neue Fahrschule

und

Fahrschüler:in mit schweizerischem Lernfahrausweis, Führerschein oder ausländischem Führerschein


TEIL 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

1.1 Vertragsinhalt
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischen Prüfung. Die Neue Fahrschule verpflichtet sich, dem bzw. der Fahrschüler:in unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr (VZV) entspricht.

1.2 Geltung
Durch die Anmeldung zur Fahrausbildung, spätestens aber nach dem Erhalt der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer anderen Auslegung des Kunden oder der Kundin wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs erhalten ihre Wirksamkeit nur durch schriftliche Vereinbarung.

1.3 Onlineanmeldung
Wird eine Fahrlektion oder ein Kurs übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

1.4 Gewährleistung
Der bzw. die ausbildende Fahrlehrer:in ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Oder er bzw. sie erteilt den Unterricht als Fahrlehrer-Praktikant:in unter Aufsicht des Fahrlehrers im Besitz des Fahrlehrerausweises. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

1.5 Tarife
Die aktuellen Tarife sind jederzeit einsehbar auf der Preisliste unter www.neue-fahrschule.ch. Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. Sie gelten grundsätzlich bis zum Ende der Fahrausbildung. Vorbehalten bleiben Preisanpassungen aus wirtschaftlichen Gründen.

TEIL 2 PRAKTISCHE FAHRSCHULUNG:

2.1 Ort und Zeit
Die Fahrlektionen beginnen und enden am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Grundsätzlich sind das fix definierte Treffpunkte in der Region. Es kann aber auch die Abholung & das Zurückbringen am Wohnort des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin oder an einem anderen Treffpunkt vereinbart werden. In diesem Fall muss der bzw. die Fahrschüler:in vor und/oder nach der Fahrlektion zusätzliche Zeit einplanen.

2.2 Pflichten
Der bzw. die Fahrschüler:in ist verpflichtet stets einen gültigen Lernfahrausweis bei sich zu tragen. Dieser muss unaufgefordert vor jeder Fahrt im Fahrzeug bereitgestellt werden. Ohne gültigen Lernfahrausweis findet keine Fahrlektion statt. Die vereinbarte Zeit wird in diesem Fall zum gültigen Tarif verrechnet. Ferner ist der bzw. die Fahrschüler:in ausgeruht und steht weder unter Alkohol-, Medikamenten-, oder Drogeneinfluss. Der bzw. die Fahrschüler:in hat alle Instruktionen resp. Anweisungen stets zu befolgen und hält sich an die geltenden Verkehrsregeln.

2.3 Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden (Mo. - Fr.). Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Tarif verrechnet. Bei kurzfristiger oder unentschuldigter Absage auf Grund von Unfall, Krankheit etc. ist der «Neue Fahrschule» ein Arztzeugnis vorzuweisen. Ein Erlassen der Kosten beruht lediglich auf Goodwill und kann nicht erfordert werden.

2.4 Lektionsdauer
Eine Lektion dauert die, in der aktuellen Preisliste, angegebene Zeit. Eine Doppellektion hat die doppelte Dauer einer Einzellektion und wird entweder ohne Pause, oder auf Wunsch mit kurzer Pause, durchgeführt. Terminvereinbarung und administrative Arbeiten mit dem bzw. der Fahrlehrer:in sind Bestandteil der Fahrlektion.

2.5 Fahrzeuge
Grundsätzlich wird die praktische Fahrschulung aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf dem privaten Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Lektionstarife gewährt.

2.6 Zahlungsbedingungen für den praktischen Fahrunterricht
Fahrlektionen werden in Bar, direkt nach der Fahrlektion, beglichen. Die einmalige Pauschale für administrative Arbeiten & Versicherung (vgl. 2.7) wird nach der ersten Fahrlektion fällig. Besteht ein Abonnement werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Abonnemente bzw. Pakete sind im Voraus in Bar, oder per Rechnung zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet. Bei Verspätung seitens Fahrschüler:in, besteht kein Anrecht auf Nachholen der verpassten Zeit. Der vollständige Tarif für die Fahrlektion bleibt trotzdem geschuldet. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein:e Fahrschüler:in die Ausbildung ab oder wechselt zu einer anderen Fahrschule, werden ihm bzw. ihr die restlichen Fahrlektionen aus dem Abo zurückerstattet, abgerechnet gemäss dem Tarif für Einzellektionen. Das gleiche gilt, wenn das Abo nicht aufgebraucht wird.

2.7 Pauschale für administrative Arbeiten & Versicherung
Pro Fahrschüler:in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Beitrag für die admininstrativen Arbeiten, sowie die Versicherung gemäss Preisliste berechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen). Beim Tarif für die Kat. BE ist diese Pauschale bereits eingerechnet und wird nicht zusätzlich erhoben. Die Pauschale beinhaltet sämtliche Leistungen der «Neue Fahrschule» welche zusätzlich durch die Fahrschulung anfallen. Darin enthalten sind alle administrative Einträge (z.B. Strassenverkehrsamt), sowie die obligatorischen Formularführungsarbeiten, welche amtlich vorgeschrieben sind. Des Weiteren die Beantwortung von Fragen per E-Mail, Nachrichten oder Telefon ausserhalb des praktischen Fahrunterrichts oder der Kurse. Bzgl. Versicherung siehe 2.8

2.8 Versicherung während dem praktischen Fahrunterricht
Der bzw. die Fahrschüler:in ist während des praktischen Fahrunterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Neue Fahrschule versichert. Dies gilt auch, wenn der Fahrunterricht oder die offizielle Führerprüfung auf dem privaten Fahrzeug abgehalten wird, sofern die Begleitperson ein:e Fahrlehrer:in im Besitz des Fahrlehrerausweises, oder ein offizieller Prüfungsexperte ist. Sollte sich ein:e Fahrschüler:in eigenständig zur praktischen Führerprüfung anmelden, entfällt der Versicherungsschutz für die Prüfung.

Versicherungsdeckung für das Fahrschulfahrzeug (Auto):?

- Haftpflichtversicherung 100'000'000 CHF (Selbstbehalt 0 CHF)
- Kollisionsversicherung (Selbstbehalt 1'000 CHF)
- Teilkaskoversicherung (Selbstbehalt 0 CHF)
- Unfallversicherung:
-> Heilungskosten vereinbart
-> Invalidität 100'000 CHF
-> Todesfall 30'000 CHF
- Rechtsschutzversicherung

Der Selbstbehalt für die Kollisionsversicherung ist mitversichert, und wird grundsätzlich von der «Neue Fahrschule» übernommen. Ist der Schaden aber darauf zurück zu führen, dass der bzw. die Fahrschüler:in die Pflichten aus Abschnitt 2.2 verletzt hat, wird der Selbstbehalt von Seiten Fahrschüler:in fällig.

Versicherungsdeckung für den Fahrschul-Anhänger (Kat BE):?

- Kollisionsversicherung (Selbstbehalt 500 CHF)

Der Selbstbehalt für die Kollisionsversicherung des Fahrschul-Anhängers ist in jedem Fall von Seiten Fahrschüler:in fällig.

Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Leistungen den Versicherungsverträgen der «Neue Fahrschule» unterstehen, welche für die vollumfänglichen Versicherungsleistungen massgebend sind. Für die rechtliche Relevanz sind ausschliesslich die Policen dieser Versicherungen massgebend.

2.8a Einschränkung – Ausschluss der Gewährleistung der Versicherung
Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
- Fahren unter Alkohol
- Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Übermüdung

2.9 praktische Führerprüfung
Für die praktische Führerprüfung Kat. B werden 105 Min. (Kat. BE = 120 Min.) gebucht und verrechnet. Direkt vor der Prüfung wird eine Lektion zum Einwärmen absolviert. Für die praktische Führerprüfung wird dem bzw. der Fahrschüler:in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler:innen und werden direkt vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.

TEIL 3 KURSE:

3.1 Kursort & Zeit
Die Kurse finden am ausgeschriebenen Ort und zur angegebenen Zeit statt. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren.

3.2 Pflichten VKU
Der bzw. die Fahrschüler:in ist verpflichtet an allen Kurstagen des VKU einen gültigen Lernfahrausweis bei sich zu tragen. Dieser muss unaufgefordert vor Kursbeginn bereitgestellt werden. Ohne gültigen Lernfahrausweis kann nicht am VKU teilgenommen werden. Die gebuchten Kurstage werden in diesem Fall zum gültigen Tarif verrechnet.

3.3 Absenzen
Vereinbarte Kurse die vom Fahrschüler oder von der Fahrschülerin weniger als 14 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen mit 50%, bei weniger als 7 Tage Absagefrist zu 100% verrechnet werden. Bei rechtzeitiger Abmeldung (bis 14 Tage vor Kursbeginn) kann kostenlos eine Umbuchung auf ein anderes Kursdatum vereinbart werden.

3.4 Kursdauer
Ein Kurs dauert die, in der aktuellen Kursliste, angegebene Zeit. Der bzw. die Fahrschüler:in muss diese Zeit für den Kurs reservieren. Den Kurs an bestimmten Kurstagen frühzeitig zu verlassen ist grundsätzlich nicht möglich, da eine Präsenzzeit von 100% gestzlich vorgeschrieben ist. Ausnahmen bei absoluten Notfällen bleiben vorbehalten. Administrative Arbeiten mit dem bzw. der Kursleiter:in sind Bestandteil der Kurszeit.

3.5 Zahlungsbedingungen für die Kurse
Das Kursgeld wird per Vorauszahlung in Form einer Banküberweisung beglichen. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht, am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet. Bei Nichterscheinen werden die gebuchten Kurstage in Rechnung gestellt. Sollte der bzw. die Fahrschüler:in einen Teil des Kursgeldes schuldig bleiben, behalten wir uns vor, die Kursbestätigung zurückzuhalten.

3.6 Kursleiter:in
Fällt ein:e Kursleiter:in oder Instruktor:in aus, kann die Fahrschule einen Instruktorwechsel als Stellvertretung vornehmen.

3.7 Versicherung während der Kurse
Für alle Kurse schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Fahrschüler:innen sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räume & Anlagen, in welchen die Kurse stattfinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Neue Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.

3.8 Kursausschluss
Der oder die Kursleiter:in behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Das Kursgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

TEIL 4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

4.1 Zahlungsverzug
Wird eine Zahlungsfrist nicht eingehalten, oder bleibt der oder die Fahrschüler:in über längere Zeit die Bezahlung schuldig, so erhält er bzw. sie eine schriftliche Zahlungserinnerung inkl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 CHF. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, leitet die Neue Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von 100 CHF, sowie der Verzugszins von 5% fällig.

4.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs aus irgendeinem Grund ungültig, unrechtmässig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine andere gültige, rechtmässige und rechtlich durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem von den Parteien beabsichtigten, ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

4.3 Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der «Neue Fahrschule» ist das Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule in 5000 Aarau, Aargau.

Diese AGBs sind gültig ab dem 01.02.2019 bis auf Widerruf.
Letzte Änderung: 05.05.2025