Bookingsite Neue Fahrschule
Team
Ben Fluri
Fahrlehrer / Geschäftsführer
Deutsch Englisch
Ale Meyerhans
Fahrlehrer
Deutsch Englisch Französisch Italienisch Spanisch
Nora Zimmerli
Fahrlehrerin i.A.
Deutsch
Kursangebote
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 11.06.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 18.06.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 09.07.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 16.07.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 06.08.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 13.08.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 03.09.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 10.09.2022 10:00 - 14:30 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 01.10.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 08.10.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 05.11.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 12.11.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
VKU-Kurs (Verkehrskunde)
Sa. 03.12.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Sa. 10.12.2022 13:30 - 17:45 Beim Besucherparkplatz Rösslimatte
Freie Plätze 12 / 12
Rösslimattweg 193
5033 Buchs AG
CHF 200.00
Angebote
Starter Abo *DRIVE*
Starter Abo *DRIVE* Enthalten sind: - 5 Doppellektionen à 90 Min. für 799.- statt 850.- - Administrationspauschale für 80.- statt 100.- - Gratis Zugang zum Lern Center statt 29.- - Gratis WAB-Gutschein im Wert von 50.- = 150 CHF Rabatt!
CHF 879.00
Starter Abo *VKU*
Starter Abo *VKU* Enthalten sind: - 5 Doppellektionen à 90 Min. für 799.- statt 850.- - Administrationspauschale für 80.- statt 100.- - VKU Kurs (inkl. Material) für 180.- statt 200.- - Gratis Zugang zum Lern Center statt 29.- - Gratis WAB-Gutschein im Wert von 50.- = 170 CHF Rabatt!
CHF 1059.00
Doppellektion
Doppellektion à 90 Min.
CHF 170.00
Einzellektion
Einzellektion à 45 Min.
CHF 85.00
Lektion 60 Min.
Lektion à 60 Min.
CHF 110.00
Versicherungs-/Administrationspauschale
Versicherungs-/Administrationspauschale. inkl. Insassenschutz (Unfallversicherung). Einmalige Pauschale
CHF 100.00
Fahrzeuge
Automat
Handschaltung
Automat
Automat
Buchungszeitraum Fahrstunde
06:00 - 22:00
06:00 - 22:00
06:00 - 22:00
06:00 - 22:00
06:00 - 22:00
06:00 - 22:00
Büroöffnungszeiten
10:00 - 20:00
10:00 - 20:00
10:00 - 20:00
10:00 - 20:00
10:00 - 20:00
10:00 - 20:00
Informationen
Adresse
Rösslimattweg 177
5033 Buchs AG
Telefon
+41 76 366 33 75
Website
Neue Fahrschule
Hol dir deine mobile Freiheit!
Deine junge & moderne Fahrschule in der Region Aarau & Lenzburg.
Bei uns stehst DU im Vordergrund. Unser flexibles und zeitgemässes Angebot bietet einen Unterricht, der genau auf dich zugeschnitten ist. Keine Fahrstunde zu viel, und trotzdem erhältst du eine tiefe, fundierte Ausbildung. Damit du nicht nur die Prüfung bestehst, sondern auch nach der Fahrschule sicher und stressfrei unterwegs bist.
Wir freuen uns enorm darauf, dich auf deinem Weg in die Mobilität begleiten zu dürfen.
Standort
AGBs
Vertragspartner
Neue Fahrschule - Ben Fluri
Rösslimattweg 177
5033 Buchs AG
Fortan genannt: Neue Fahrschule
und
Fahrschüler*in mit schweizerischem Lernfahrausweis
TEIL 1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:
1.1 VERTRAGSINHALT
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischen Prüfung. Die Neue Fahrschule verpflichtet sich, dem/der Fahrschüler*in unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen der Verordnung für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr (VZV) entspricht.
1.2 GELTUNG
Durch die Anmeldung zur Fahrausbildung, spätestens aber nach dem Erhalt der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer anderen Auslegung des/der Kunden*in wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs erhalten ihre Wirksamkeit nur durch schriftliche Vereinbarung.
1.3 ONLINEANMELDUNG
Wird eine Fahrlektion oder ein Kurs übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.
1.4 GEWÄHRLEISTUNG
Der/die ausbildende Fahrlehrer*in ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Oder er/sie erteilt den Unterricht als Fahrlehrer-Praktikant*in unter Aufsicht eines/einer Fahrlehrers*in im Besitz des Fahrlehrerausweises. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
1.5 TARIFE
Die aktuellen Tarife sind jeder Zeit einsehbar auf der Preisliste unter www.neue-fahrschule.ch. Die zu Beginn der Fahrausbildung vereinbarten Tarife sind verbindlich. Sie gelten grundsätzlich bis zum Ende der Fahrausbildung. Sollte die Fahrausbildung länger als 6 Monate dauern, und wurde die Preisliste in der Zwischenzeit angepasst, tritt ab dem 7. Monat automatisch der neue Tarif in Kraft.
TEIL 2 PRAKTISCHE FAHRSCHULUNG:
2.1 ORT UND ZEIT
Die Fahrlektionen beginnen und enden am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Grundsätzlich sind das fix definierte Treffpunkte in der Region. Es kann aber auch die Abholung & das Zurückbringen am Wohnort des/der Fahrschülers*in oder an einem anderen Treffpunkt vereinbart werden. In diesem Fall muss der/die Fahrschüler*in vor und/oder nach der Fahrlektion zusätzliche Zeit einplanen.
2.2 PFLICHTEN
Der/die Fahrschüler*in ist verpflichtet stets einen gültigen Lernfahrausweis bei sich zu tragen. Dieser muss unaufgefordert vor jeder Fahrt im Fahrzeug bereitgestellt werden. Ohne gültigen Lernfahrausweis findet keine Fahrlektion statt. Die vereinbarte Zeit wird in diesem Fall zum gültigen Tarif verrechnet. Ferner ist der/die Fahrschüler*in ausgeruht und steht weder unter Alkohol-, Medikamenten-, oder Drogeneinfluss. Der/die Fahrschüler*in hat alle Instruktionen resp. Anweisungen stets zu befolgen und hält sich an die geltenden Verkehrsregeln.
2.3 ABSENZEN
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden (Mo. - Fr.). Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Tarif verrechnet. Bei kurzfristiger oder unentschuldigter Absage auf Grund von Unfall, Krankheit etc. ist der Neuen Fahrschule ein Arztzeugnis vorzuweisen.
2.4 LEKTIONSDAUER
Eine Lektion dauert die, in der aktuellen Preisliste, angegebene Zeit. Eine Doppellektion hat die doppelte Dauer einer Einzellektion und wird entweder ohne Pause, oder auf Wunsch mit kurzer Pause, durchgeführt. Terminvereinbarung und administrative Arbeiten mit dem/der Fahrlehrer*in sind Bestandteil der Fahrlektion.
2.5 FAHRZEUGE
Grundsätzlich wird die praktische Fahrschulung aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf dem privaten Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Lektionstarife gewährt.
2.6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN PRAKTISCHEN FAHRUNTERRICHT
Fahrlektionen werden in Bar, oder per TWINT direkt nach der Fahrlektion, beglichen. Die einmalige Pauschale für administrative Arbeiten & Versicherung (vgl. 2.7) wird nach der ersten Fahrlektion fällig. Besteht ein Abonnement werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Abonnemente sind im Voraus in Bar, per TWINT oder per Rechnung zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet. Bei Verspätung seitens Fahrschüler*in, besteht kein Anrecht auf Nachholung der verpassten Zeit. Der vollständige Tarif für die Fahrlektion bleibt trotzdem geschuldet. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt. Bricht ein*e Fahrschüler*in die Ausbildung ab oder wechselt zu einer anderen Fahrschule, werden ihm/ihr die restlichen Fahrlektionen aus dem Abo zurückerstattet, abgerechnet gemäss dem Tarif für Einzellektionen. Das gleiche gilt, wenn das Abo nicht aufgebraucht wird.
2.7 PAUSCHALE FÜR ADMINISTRATIVE ARBEITEN UND VERSICHERUNG
Pro Fahrschüler*in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Beitrag für die admininstrativen Arbeiten gemäss Preisliste berechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen). Die Pauschale beinhaltet sämtliche Leistungen der Neuen Fahrschule, welche zusätzlich durch die Fahrschulung anfallen. Darin enthalten sind sämtliche administrative Einträge (z.B. Strassenverkehrsamt), sowie die obligatorischen Formularführungsarbeiten, welche amtlich vorgeschrieben sind. Des Weiteren die Beantwortung von Fragen per E-Mail, Nachrichten oder Telefon ausserhalb des praktischen Fahrunterrichts oder der Kurse.
2.8 VERSICHERUNG WÄHREND DEM PRAKTISCHEN FAHRUNTERRICHT (KAT. B/BE/BPT-TAXI)
Der/die Fahrschüler*in ist während des praktischen Fahrunterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Neue Fahrschule versichert. Dies gilt auch, wenn der Fahrunterricht oder die offizielle Führerprüfung auf dem privaten Fahrzeug abgehalten wird, sofern die Begleitperson ein*e Fahrlehrer*in im Besitz des Fahrlehrerausweises, oder ein offizieller Prüfungsexperte ist. Sollte sich der/die Fahrschüler*in eigenständig zur praktischen Führerprüfung anmelden, entfällt der Versicherungsschutz für die Prüfung.
Die Versicherungsdeckung ist wie folgt geregelt:
- Haftpflichtversicherung 100'000'000 CHF (Selbstbehalt 0 CHF)
- Kollisionsversicherung (Selbstbehalt 1'000 CHF)
- Teilkaskoversicherung (Selbstbehalt 0 CHF)
- Unfallversicherung:
-> Heilungskosten vereinbart
-> Invalidität 100'000 CHF
-> Todesfall 30'000 CHF
- Rechtsschutzversicherung
Der Selbstbehalt für die Kollisionsversicherung ist mitversichert, und wird grundsätzlich von der Neuen Fahrschule übernommen. Ist der Schaden aber darauf zurück zu führen, dass der/die Fahrschüler*in die Pflichten aus Abschnitt 2.2 verletzt hat, wird der Selbstbehalt von Seiten Fahrschüler*in fällig. Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Leistungen den Versicherungsverträgen der Neuen Fahrschule unterstehen, welche für die vollumfänglichen Versicherungsleistungen massgebend sind. Für die rechtliche Relevanz sind ausschliesslich die Policen der Allianz Versicherung massgebend.
2.8a EINSCHRÄNKUNGEN – AUSSCHLUSS DER GEWÄHLEISTUNG DER VERSICHERUNG
Die Versicherung behält sich in folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
- Fahren unter Alkohol
- Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Übermüdung
2.9 PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG
Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Tarif von einer Doppellektion verrechnet. Direkt vor der Prüfung wird eine Lektion zum Einwärmen absolviert. Für die praktische Führerprüfung wird dem/der Fahrschüler*in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler*innen und werden direkt vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.
TEIL 3 KURSE:
3.1 KURSORT & ZEIT
Die Kurse finden am ausgeschriebenen Ort und zur angegebenen Zeit statt. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren.
3.2 PFLICHTEN VKU
Der/die Fahrschüler*in ist verpflichtet an allen Kurstagen des VKU einen gültigen Lernfahrausweis bei sich zu tragen. Dieser muss unaufgefordert vor Kursbeginn bereitgestellt werden. Ohne gültigen Lernfahrausweis kann nicht am VKU teilgenommen werden. Die gebuchten Kurstage werden in diesem Fall zum gültigen Tarif verrechnet.
3.3 ABSENZEN
Vereinbarte Kurse die vom Fahrschüler / von der Fahrschülerin weniger als 14 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen mit 50%, bei weniger als 7 Tage Absagefrist zu 100% verrechnet werden. Bei rechtzeitiger Abmeldung (bis 14 Tage vor Kursbeginn) kann kostenlos eine Umbuchung auf ein anderes Kursdatum vereinbart werden.
3.4 KURSDAUER
Ein Kurs dauert die, in der aktuellen Kursliste, angegebene Zeit. Der/die Fahrschüler*in muss diese Zeit für den Kurs reservieren. Den Kurs an bestimmten Kurstagen frühzeitig zu verlassen, ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Administrative Arbeiten mit dem/der Kursleiter*in sind Bestandteil der Kurszeit.
3.5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE KURSE
Das Kursgeld wird per Vorauszahlung in Form einer Banküberweisung oder per TWINT beglichen. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht, am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet. Bei Nichterscheinen werden die gebuchten Kurstage in Rechnung gestellt. Sollte der/die Fahrschüler*in einen Teil des Kursgeldes schuldig bleiben, behalten wir uns vor, die Kursbestätigung zurückzuhalten.
3.6 KURSLEITER
Fällt ein*e Kursleiter*in oder Instruktor*in aus, kann die Fahrschule einen Instruktorwechsel als Stellvertretung vornehmen.
3.7 VERSICHERUNG WÄHREND DER KURSE
Für alle Kurse schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der/die Fahrschüler*in ist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen, an welchen die Kurse stattfinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Neue Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.
3.8 KURSAUSSCHLUSS
Der/die Kursleiter*in behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Das Kursgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
TEIL 4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
4.1 ZAHLUNGSVERZUG
Wird eine Zahlungsfrist nicht eingehalten, oder bleibt der/die Fahrschüler*in über längere Zeit die Bezahlung schuldig, so erhält er eine schriftliche Zahlungserinnerung inkl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 CHF. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, leitet die Neue Fahrschule ein Betreibungsverfahren ein. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von 100 CHF, sowie der Verzugszins von 5% fällig.
4.2 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs aus irgendeinem Grund ungültig, unrechtmässig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine andere gültige, rechtmässige und rechtlich durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem von den Parteien beabsichtigten, ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
4.3 GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Neuen Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule in 5033 Buchs, Aargau.
Diese AGBs sind gültig ab dem 01.12.2019 bis auf Widerruf.