Bookingsite FS Curti GmbH
Team
Simon Curti
Fahrlehrer , Kursleiter
Deutsch
Angebote
5er Abo
5er Abo
CHF 285.00
Einzellektion
Einzellektion
CHF 95.00
10er Abo
10er Abo
CHF 880.00
15er Abo
15 Abo
CHF 1260.00
20er Abo
20er Abo
CHF 1580.00
Fahrzeuge
Polstar 2
Automat
Buchungszeitraum Fahrstunde
Dienstag
08:00 - 20:00
Mittwoch
08:00 - 20:00
Donnerstag
12:30 - 20:00
Freitag
12:30 - 20:00
Samstag
08:00 - 20:00
Büroöffnungszeiten
Dienstag
07:00 - 20:00
Mittwoch
07:00 - 20:00
Donnerstag
12:30 - 20:00
Freitag
12:30 - 20:00
Samstag
08:00 - 15:00
Informationen
Adresse
Dorfstrasse 71
8906 Bonstetten
Telefon
+41 79 638 52 07
FS Curti GmbH
Standort
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis eingereicht werden.
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Bezahlt wird unmittelbar nach der Lektion oder mit dem Abo im Voraus. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.
Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.
Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule FS Curti GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis eingereicht werden.
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Bezahlt wird unmittelbar nach der Lektion oder mit dem Abo im Voraus. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.
Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.
Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule FS Curti GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.