Bookingsite Fahrschule Zürichsee David Rüegg
Team
David Rüegg
Inhaber der Fahrschule Zürichsee GmbH , Fahrlehrer der Kat. B, A, -A, A1, Kursleitung, Motorradkurse, VKU
Deutsch
Luciano Guarnuto
Fahrlehrer
Deutsch Englisch Französisch Italienisch
Angebote
Einzellektion der Kat. B / 50 min
Einzellektion der Kat. B / 50 min
CHF 115.00
Doppellektion der Kat. B / 100 min
Doppellektion der Kat. B / 100 min
CHF 230.00
Einzellektion der Kat. A1 / 50 min
Einzellektion der Kat. A1 / 50 min
CHF 115.00
Doppellektion der Kat. A1 / 100 min
Doppellektion der Kat. A1 / 100 min
CHF 230.00
Einzellektion der Kat. A bis 35 kW / 50 min
Einzellektion der Kat. A bis 35 kW / 50 min
CHF 115.00
Doppellektion der Kat. A bis 35 kW / 100 min
Doppellektion der Kat.A bis 35 kW / 100 min
CHF 230.00
Einzellektion der Kat. A / 50 min
Einzellektion der Kat. A / 50 min
CHF 115.00
Doppellektion der Kat. A / 100 min
Doppellektion der Kat. A / 100 min
CHF 230.00
Abonnement über 10 Lektionen
Abonnement über 10 Lektionen
CHF 1100.00
Abonnement 5 Fahrstunden
Abonnement 5 Fahrstunden
CHF 560.00
Probeprüfung 100 Min
Probeprüfung 100 Min
CHF 230.00
Gutschein
Gutschein
CHF 115.00
Verkehrsregel-Theorie 50 min
Verkehrsregel-Theorie 50 min
CHF 115.00
Verkehrskunde mit Ausbildungsunterlagen
Verkehrskunde mit Ausbildungsunterlagen
CHF 250.00
VKU ohne Ausbildungsunterlagen
VKU ohne Ausbildungsunterlagen ( wird vom Schüler mitgebracht)
CHF 220.00
CH Fahrschule Lernkarten
CH Fahrschule Lernkarten
CHF 49.90
CH Fahrschule Theoriebuch
CH Fahrschule Theoriebuch
CHF 20.00
CH Fahrschule Vip Card / 60 tage Zugang
CH Fahrschule Vip Card
CHF 29.90
Administrativbetrag:
Der Administrativbeitrag ist in dieser Fahrschule obligatorisch. Die darin enthaltenen Kosten decken Aufwände ab, die im Falle eines Unfalls in den üblichen Versicherungskosten nicht gedeckt sind. - Arbeitsheft für gezieltes Üben zu Hause - Online Zugang zu allen deinen Daten inkl. Routenaufzeichnung - Transaktionsgebühren
CHF 200.00
Fahrzeuge
Handschaltung
Handschaltung
Automat
Automat
Buchungszeitraum Fahrstunde
06:45 - 12:45
13:45 - 21:45
06:45 - 12:45
13:45 - 21:45
06:45 - 12:45
13:45 - 21:45
06:45 - 12:45
13:45 - 21:45
06:45 - 12:45
13:45 - 21:45
07:45 - 11:45
12:45 - 16:45
Büroöffnungszeiten
07:45 - 17:45
07:45 - 17:45
07:45 - 17:45
07:45 - 17:45
07:45 - 17:45
08:00 - 17:00
Informationen
Adresse
Dammstrasse 15
8708 Männedorf
Telefon
+41 79 622 15 62
Website
Fahrschule Zürichsee David Rüegg
Alles andere als eine Schule
Standort
AGBs
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab August 2008
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die.
Fahrschule Zürichsee GmbH Tel: 079 622 15 62 oder per Email: [email protected]
Vertragspartner
Fahrschule Zürichsee GmbH
Dammstrasse 15
8708 Männedorf
1 Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach dem bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule Zürichsee GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr entspricht.
1.1 Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorien B, BE, A, A1, A beschränkt gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
1.2 Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmäßigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
1.3 Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
1.4 Lektionsdauer
Eine Fahrlektion für die Kategorien, B dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.
1.5 Versicherung (gilt nur für die Autofahrausbildung)
Fahrschüler Innen sind während des praktischen- und theoretischen- Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Zuerichsee GmbH über die Mobiliar Versicherung(Vollkasko- und Unfalldeckung) versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 200.00.
1.6 Ausschluss des Versicherungsschutzes
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen der Fahrlehrer David Rüegg dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten Missbrauch, Übermüdung sowie bei Motorradkursen.
1.7 Unterrichtstarif
Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht. Verbindliche vereinbart werden die Tarife im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung.
1.8 Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn bar zu bezahlen. Restguthaben aus Abonnenten wir nicht zurückerstattet. Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden ihm die restlichen Fahrstunden nicht zurückerstattet. Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).
Bei Mahnungen entstehen Kosten von CHF 150.00
Im Falle einer Betreibung entstehen zusätzliche Kosten.
Pro Monat. Plus 5% Verzugszins
Sollte der Betreibungseintrag nach Zahlung gelöscht werden, entstehen zusätzliche Gebühren von CHF 300.00
1.9 Kurzfristige Abmeldungen von Fahrlektionen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. (auch bei Unfall, Krankheit) Ohne Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
2.00 Gutscheine
Alle Gutscheine sind ein Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.
Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktion oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden (keine Barauszahlung).
2.01 Online Dienste
Alle Bestellungen werden via Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage, netto.
2.02 Zahlungsbedingungen
In der Regel werden die Beträge in bar oder via Einzahlungsscheine bezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage, netto.
2.03 Kurse
Die Kurse sind am ersten Kurstag Bar zu bezahlen.
2.04 Kursorganisation
Aus Organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorwechsel als Stellvertretung vornehmen. Das Umbuchen von Kursen kostet CHF 30.- Bearbeitungsgebür, unabhängig der Absagefrist.
2.05 Abmeldungen – Kurswesen
Die Kursannullierung (Kündigung) hat nachweisbar (Brief,E-mail oder Telefon) zu erfolgen. Das zahlende Kursgeld ist wie folgt geregelt:
Abmeldezeitpunkt Annullierunggebühr
Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn 0% des Betrages
Unter 14 Kalendertage ist der ganze Kurs (Motorradgrundkurse: alle Gebuchte Kursteile) zu 100 % zu bezahlen
Bei Nichterscheinen wir der Kurs in Rechnung gestellt inkl. CHF 30.00 für den administrativen Aufwand. ( Zahlungsfrist 10 Tage)
2.05 a
Bei technischen Mängel oder defekt
beim nicht erreichen der Kurziele
Krankheit / auch mit Zeugnis ( Bestimmung von Punkt 2.05 )
Unfall / auch mit Zeugnis ( Bestimmung von Punkt 2.05 )
ist der Ganze Kurs zu Bezahlen. ( als ganzer Kurs sind alle Kursteile von 1 bis 3 ( Motorradgrundkurse)
2.06 Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Homepage wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
2.07 Datenschutz
Fotos, die wärend der Fahrsausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet werden, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Fahrschule-Zürichsee GmbH ist berechtigt Personaldaten aufzubewahre, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
2.08 Onlineanmeldung
Wird ein Kurs übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.
2.09 Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Zürichsee GmbH ist das Schweizer Recht nach OR, anwendbar. Gerichtstand ist Zürich