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Bookingsite Fahrschule Schlittler

Team

Ivo Schlittler

Fahrlehrer, Kursleiter

Deutsch

Angebote

Probelektion

Probelektion

CHF 86.00

Einzellektion 50min

Einzellektion á 50min

CHF 91.00

Lektion 75min

Lektion 75min

CHF 135.00

Doppellektion

Doppellektion à 2x 50min

CHF 182.00

Führerprüfung

Führerprüfung 2x 50min exkl. Gebühren StVA Winterthur (50min Einfahren und 50min Auto wärend Prüfung)

CHF 182.00

Fahrzeuge

RENAULT MEGANE E-TECH

Automat

Renault Clio RSLine

Handschaltung

Buchungszeitraum Fahrstunde

Montag

08:00 - 20:00

Dienstag

08:00 - 20:00

Mittwoch

08:00 - 18:00

Donnerstag

08:00 - 12:00

13:30 - 15:30

16:00 - 20:00

Freitag

08:00 - 20:00

Samstag

08:00 - 14:00

Informationen

Adresse

Im Lodiker 6

8452 Adlikon b. Andelfingen

Telefon

+41 79 776 01 58

E-Mail

[email protected]

Website

https://www.fahrschule-schlittler.ch/

Fahrschule Schlittler

Bi mir lernsch fahre, nid schlittle

Fahrschule-Schlittler

DIE ETWAS ANDERE FAHRSCHULE im Zürcher-Wyland und Winterthur

Theorie ready ?
Atmen.
Du schaffst das.

Du bist lange genug hinten gesessen. Jetzt wird es Zeit, dass du lernst, wie man Auto fährt.

Das hat ein paar Vorteile. Du verpasst zum Beispiel den Bus nicht mehr, oder du bestimmst, welcher Radiosender läuft.

Dann lass uns jetzt zusammen in die Praxis gehen.
Ich begleite dich auf deinem Weg von der ersten Fahrstunde bis zur praktischen Prüfung, bin dein Beifahrer und Coach.

Ein Fahrlehrer mit Geduld, Fachwissen und VIEL Humor.

Melde dich an, bevor alle Plätze vergeben sind und dann können wir gemeinsam deinen Führerschein rocken!

Ich freue mich auf dich

Standort

AGBs

Allgemeines:

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Die Ausbildung erfolgt nach modernen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetz entspricht.
Ziel ist das selbständige und sichere Führen eines Motorfahrzeuges.

Anmerkungen:

Das Führen eines Fahrzeuges bedarf koordinativer und motorischer Fähigkeiten. Hinzu kommt das Verständnis für den Verkehrsablauf, dessen Entwicklung sowie das frühzeitige Erkennen von Gefahren (Verkehrssinn). Die Anzahl der Fahrstunden wird durch die bereits vorhandene Verkehrserfahrung, so wie die privaten Übungsmöglichkeiten stark beeinflusst. Es ist daher nur in Ausnahmefällen realistisch, bereits nach wenigen Fahrstunden eine Führerprüfung zu absolvieren.


Der Lernfahrausweis ist auf jeder Lernfahrt mitzuführen und ohne Aufforderung zu Beginn der Lernfahrt vorzuweisen, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden. Vermerkte Auflagen müssen eingehalten werden, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden.

Eine Fahrlektion dauert 50min.
Aktionen können nicht miteinander kumuliert werden.

Sollte eine abgemachte Lektion wegen Krankheit, Unfall oder infolge Arbeitgeber nicht möglich sein, so muss diese mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

Zu spätes Abmelden (24h vor dem Termin/ ohne Arztzeugnis) wird voll verrechnet.



Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verschuldet, so geht die versäumte Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 10 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die Fahrschule kann die verpasste Lektion ausserdem verrechnen.

Rechnungen müssen spätestens 10 Arbeitstage nach erhalt bezahlt werden, dies kann per Einzahlungsschein oder mit Twint erfolgen.

Aufschlag 1 Mahnung CHF 10.- (10 Tage nach Zahlungserinnerung )
Aufschlag 2 Mahnung CHF 15.- (10 Tage nach 1 Mahnung )
Betreibung


Nicht aufgebrauchte Stunden eines Abos werden zurückbezahlt.


Für ein sicheres Führen des Fahrzeugs sind angemessene Schuhe erforderlich.

Abschluss der Ausbildung / Anmeldung zur praktischen Führerprüfung:

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschliessen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers und ist für beide Parteien verbindlich.
Vor dem Anmelden zur praktischen Führerprüfung wird eine Probeprüfung simuliert. Fällt diese aus Sicht des Fahrlehrers negativ aus, wird mit der Anmeldung noch zugewartet. Als mögliches Richtziel kann jedoch durch den Fahrlehrer bereits frühzeitig ein Prüfungstermin gebucht werden. Spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin wird eine weitere Probeprüfung durchgeführt. Fällt diese erneut negativ aus,
wird der Prüfungstermin durch den Fahrlehrer verschoben.

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung, aufgrund mangelnden Ausbildungsstandes und der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit, abzusagen. Die daraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Schülers.

Unterbrechung oder Abbruch der Ausbildung:

Die Ausbildung kann jederzeit und ohne Begründung von beiden Parteien unterbrochen oder ganz beendet werden.


Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.


Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Winterthur