top

Bookingsite Fahrschule Haselbach

Team

Thomas Haselbach

Fahrlehrer, Kursleiter

Deutsch

Buchungszeitraum Fahrstunde

Montag

07:00 - 19:30

08:00 - 12:00

Dienstag

07:00 - 19:30

08:00 - 12:00

Mittwoch

07:00 - 19:30

08:00 - 12:00

Donnerstag

07:00 - 19:30

08:00 - 12:00

Freitag

07:00 - 19:30

08:00 - 12:00

Informationen

Adresse

Bahnhofsplatz 15

8400 Winterthur

Telefon

+41 78 817 53 29

E-Mail

[email protected]

Website

https://fahrschule-haselbach.ch/

Fahrschule Haselbach

Standort

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | FAHRLEKTIONEN
Fahrlektionen
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und beinhaltet Instruktionen, Schlussbespre- chungen und Terminvereinbarungen.
Treffpunkt
Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Treffpunkt für die Fahrlektion vor dem Migrolino am Bahnhofplatz 15 in Winterthur. Möchte der/die Fahrschüler/- in an einem bestimmten Ort abgeholt oder abgesetzt werden, wird dies in die Zeit der Fahrlektion eingerechnet.
Verspätungen
Verspätungen seitens Fahrschüler/-in gehen zu Lasten des/der Schülers/Schülerin. Verspätungen seitens Fahrlehrers/Fahrlehrerin werden nachgeholt. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.
Versäumnis
Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.
Abmeldung
Abmeldungen müssen (Montag bis Samstag, bis 18.00 Uhr) telefonsich direkt beim Fahrlehrer/bei der Fahrlehrerin erfolgen. Bei Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Fahrlektionsbeginn, erfolgt eine Verrechnung von 100 %. Liegt der Fahrschule Haselbach vor der Fahrlektion ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule Haselbach von der Verrechnung abzusehen.
Kleidung / Schuhe
Der/die Fahrschüler/-in ist verpflichtet für die Fahrlektion geeignete Kleidung/Schu- he zu tragen (keine Flip-Flops, Absatzschuhe, Wanderschuhe, schmutzige Arbeits- kleidung). Bei ungeeigneter Kleidung oder ungeeigneten Schuhen liegt es im Er- messen des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin, die Lektion abzubrechen oder abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Nachholung und/oder Rückerstattung der Fahrlektion. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (z.B. Konzentrationsschwä- che, Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Fahrlektion jederzeit abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsmodalitäten Kategorie B, BE und BPT
Einzel-/Doppelfahrlektion: Barzahlung oder per TWINT, bei Fahrlektionsbeginn. Abonnement: Vorauskasse, spätestens bei der zweiten Fahrlektion einzubezahlen. Gutscheine sind spätestens bei der zweiten Fahrlektion mitzubringen.
Sämtliche Fahrlektionen/Rechnungen müssen bis spätestens 1 Woche vor Prüfungs- termin beglichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin abgemeldet.
Die Zustellung der Rechnung erfolgt per E-Mail. Ein Versand der Rechnung per Post ist auf Wunsch und gegen einen Aufpreis von CHF 3.– möglich.
Zahlung
Die Bezahlung ist per Bank- oder Postzahlung möglich. Bei Postzahlungen wird ein Aufpreis von CHF 3.– fällig, dieser ist bei der jeweiligen Einzahlung aufzurechnen. Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung ersichtlich. Bleibt die Zahlung aus, wird eine Mahngebühr von CHF 20.– fällig. Wird die 2. Mahnung nicht innerhalb von 7 Tagen beglichen, wird der Fall einem Inkassounternehmen übergeben und zudem CHF 100.– Bearbeitungsgebühren verrechnet.
Sämtliche Fahrlektionen/Rechnungen müssen bis 1 Woche vor Prüfungstermin be- glichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin abgemeldet.
Übersteigen die Kurskosten das bewilligte Kostendach der Institution (SVA, RAV, BIZ, Firma, etc.), oder die Massnahme wird aus irgendeinem Grund von der Institution gestoppt (Kostenüberschreitung, Zeitlimite, Arbeitsverhältnis, etc.), ist der betref- fende Kunde verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten selber zu tragen.
Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen
Der/die Fahrschüler/-in ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während der Fahrlektion und/oder der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Voll- kasko). Der Versicherungsbetrag ist für jeden/jede Fahrschüler/-in obligatorisch und muss mit der ersten Fahrlektion bezahlt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich je nach Kategorie des Fahrunterrichtes. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der Fahrschule Haselbach. In diesem Betrag sind Administrations-, Bera- tungs- und Organisationskosten enthalten. Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des/der Fahrschülers/Fahr- schülerin.
Lektionsgestaltung / Prüfungstermin
Der/die Fahrschüler/-in wird möglichst effizient als zukünftiger/zukünftige Verkehrs- teilnehmer/-in vorbereitet. Die Fahrlektionsgestaltung basiert auf die Fähigkeiten
und Erfahrung des/der Fahrschülers/Fahrschülerin. Die Fahrlektionen werden trans- parent dokumentiert. Die Lernziele werden vor der Fahrlektion erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert. Der Prüfungstermin wird vom/von der Fahrlehrer/-in gemeinsam mit dem/der Fahrschüler/-in vereinbart. Der/die Fahrleh- rer/-in behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Verein- barung von eigenen Prüfungsterminen beim Strassenverkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem/der Fahrlehrer/-in getätigigen sowie Änderungen der allgemeinen Geschäftsbe- dingungen bleiben vorbehalten.